Antrag der Fraktion Dorfleben an die GV am 24.3.2020

Betr.: Verfahren zur Änderungen von F-Plan und Erstellung von B-Plänen im Rahmen der Dorfentwicklung

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Vor einer endgültigen Beschlussfassung zur Änderung von F- und B-Plänen tauscht sich die Gemeindevertretung über Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen aus, die mit diesen Änderungen verbunden werden. (Vergl. Fragenkatalog im Anhang, Anlagen 1 und 2).
Die Ergebnisse dieses Austausches und die bisher vorliegenden Anträge zur Änderung von F- und B-Plänen werden auf einer Einwohnerversammlung vorgestellt.
Die Einladung dazu wird plakatiert und in die Briefkästen eingeworfen. Darüber hinaus werden den Einwohnern die unterschiedlichen Positionen vor der Versammlung bekannt gemacht.

Aus diesem Verfahren ergeben sich folgende Schritte:

  1. Der Gemeinderat vom 24. März formuliert die Fragen zur Dorfentwicklung. (vgl. dazu auch die von Dorfleben vorgelegten Vorschläge in den Anlagen)
  2. Auf der nächsten GV werden die Fragen zur Dorfentwicklung geklärt und beantwortet (ggf. unter Hinzuziehung fachlicher Expertise). Unterschiedliche Antworten und Positionen werden als solche kenntlich gemacht und festgehalten.
  3. Über die Antworten und Positionen werden die Einwohner in einer Einwohnerversammlung (möglichst noch in diesem Jahr) informiert. Ein Austausch über Positionen findet statt.
  4. Danach folgt der Abstimmungsprozess im Gemeinderat.

Begründung:
Die bereits vorliegenden Anträge und Wünsche zur Änderung der Bauleitplanung würden bei einer Umsetzung Gesicht und Charakter des Dorfes sehr weitgehend ändern. Deshalb ist eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an dem Diskussionsprozess dringend geboten.
Hinzu kommt, dass zu beauftragende Fachleute für die Umsetzung der Aufstellungsbeschlüsse nur sinnvoll arbeiten können, wenn sie die Zielvorstellungen des Auftraggebers kennen.
Das ist auch die Maßgabe des Planungsbüros BSK gewesen: „Die Vorgaben und Ziele werden von den Bürgern formuliert. Sie sind Leitlinien für die Planung.“ (Städtebauliches Entwicklungskonzept für Kröppelshagen, BSK Bau- und Stadtplaner-Kontor 2015). Auch innerhalb unseres Dorfes wird die Überzeugung getragen, dass eine intensive Bürgerbeteiligung angezeigt ist, zum Beispiel in der letzten Ausgabe der Dorfzeitung: „Unser Dorf hat in allen Punkten ein gutes Potenzial, für die kommenden Jahre Neues zu schaffen, aber bitte mit Weitblick und Bürgerbeteiligung“ (FWK-F-Beitrag in der DZ, Ausgabe 62).

Zwei Anlagen:

  1. Fragen nach Zielen und Rahmenbedingungen für die Aufstellungsbeschlüsse für ein Gewerbegebiet
  2. Fragen nach Zielen und Rahmenbedingungen für die F-Plan Änderung und die Aufstellung eines B-Planes für neue Wohngebiete

Kröppelshagen, 25. Februar 2020

Renate Nietzschmann für die Fraktion DORFleben