Antrag der Fraktion Dorfleben an die GV am 24.3.2020
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Vor einer endgültigen Beschlussfassung zur Änderung von F- und B-Plänen tauscht sich die Gemeindevertretung über Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen aus, die mit diesen Änderungen verbunden werden. (Vergl. Fragenkatalog im Anhang, Anlagen 1 und 2).
Die Ergebnisse dieses Austausches und die bisher vorliegenden Anträge zur Änderung von F- und B-Plänen werden auf einer Einwohnerversammlung vorgestellt.
Die Einladung dazu wird plakatiert und in die Briefkästen eingeworfen. Darüber hinaus werden den Einwohnern die unterschiedlichen Positionen vor der Versammlung bekannt gemacht.
Aus diesem Verfahren ergeben sich folgende Schritte:
Begründung:
Die bereits vorliegenden Anträge und Wünsche zur Änderung der Bauleitplanung würden bei einer Umsetzung Gesicht und Charakter des Dorfes sehr weitgehend ändern. Deshalb ist eine intensive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an dem Diskussionsprozess dringend geboten.
Hinzu kommt, dass zu beauftragende Fachleute für die Umsetzung der Aufstellungsbeschlüsse nur sinnvoll arbeiten können, wenn sie die Zielvorstellungen des Auftraggebers kennen.
Das ist auch die Maßgabe des Planungsbüros BSK gewesen: „Die Vorgaben und Ziele werden von den Bürgern formuliert. Sie sind Leitlinien für die Planung.“ (Städtebauliches Entwicklungskonzept für Kröppelshagen, BSK Bau- und Stadtplaner-Kontor 2015). Auch innerhalb unseres Dorfes wird die Überzeugung getragen, dass eine intensive Bürgerbeteiligung angezeigt ist, zum Beispiel in der letzten Ausgabe der Dorfzeitung: „Unser Dorf hat in allen Punkten ein gutes Potenzial, für die kommenden Jahre Neues zu schaffen, aber bitte mit Weitblick und Bürgerbeteiligung“ (FWK-F-Beitrag in der DZ, Ausgabe 62).
Zwei Anlagen:
Kröppelshagen, 25. Februar 2020
Renate Nietzschmann für die Fraktion DORFleben