Anlage 1

zum Antrag der Wählergemeinschaft DORFleben („Verfahren zur Änderungen von F-Plan und Erstellung von B-Plänen im Rahmen der Dorfentwicklung“) für die GV am 24. März 2020

Fragen nach Zielen und Rahmenbedingungen für die Aufstellungsbeschlüsse für ein Gewerbegebiet

  • Wie viele Gewerbebetriebe aus dem Dorf sollen im Gewerbegebiet angesiedelt werden und haben konkretes Interesse an einer Umsiedlung angemeldet?
  • Welche realen Erfahrungen mit der Mischbebauung bestehen im Dorf, welche Chancen und Risiken bestehen bei einer weiteren Ausweisung von Mischgebieten?
  • Kann und will die Gemeinde Eigentümerin der Fläche werden?
  • Wie ist eine für die Gemeinde kostenneutrale Finanzplanung des Projektes machbar, in welche zumindest
    • der Kaufpreis,
    • die Planungskosten,
    • die Erschließungskosten und die Folgekosten eingehen?
  • Wie sieht die Prognose für die entsprechende Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen aus?
  • Sollen Planung und Abwicklung der Bautätigkeiten durch einen privaten Investor erledigt werden oder will und kann die Gemeinde mit einer kommunalen Planungsgesellschaft zusammenarbeiten?
  • In welcher Größenordnung und Qualität wird der Grüngürtel gestaltet, der das Gewerbegebiet vom Wohngebiet abtrennt?
  • Ist die Verkehrs-Erschließung über die Bundesstraße machbar und beabsichtigt?
  • Welche Emissionsgrenzen und Bebauungsrichtlinien werden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus für das künftige Gewerbegebiet festgeschrieben?
  • Wie können wir dem Bedarf nach einer durchgehenden „Grünen Lunge“ zwischen Frachtweg und Sachsenwald gerecht werden?
  • An welchen Stellen werden die durch den Ausbau des Gewerbegebietes erwartungsgemäß bereitzustellenden Ausgleichsflächen örtlich festgelegt, wie geht deren Bereitstellung ggf. in die Finanz-Planung ein?
  • Welche Unterstützung leistet die Gemeinde bei der Umsiedlung des Reiterhofes?

Kröppelshagen, 25.Februar 2020, Renate Nietzschmann für die Fraktion DORFleben