Anlage 2

zum Antrag der Wählergemeinschaft DORFleben („Verfahren zur Änderungen von F-Plan und Erstellung von B-Plänen im Rahmen der Dorfentwicklung“) für die GV am 24. März 2020

Fragen nach Zielen und Rahmenbedingungen für die F-Plan Änderung und die Aufstellung eines B-Planes für neue Wohngebiete

  • Wie hoch wird der konkrete Bedarf aus unserem Dorf an zusätzlichen Wohnungen in unserer Gemeinde eingeschätzt?
  • Welchen von außerhalb kommenden Bedarfen will/soll die Gemeinde sich öffnen?
  • Will die Gemeinde an den bisherigen Planungs-Leitlinien für die Wohnbebauung (bzgl. Haushöhe/Geschosse, Grundstückgröße pro Wohnhaus/Wohnung) festhalten oder sich auch anderen Bebauungsformen öffnen, z.B. um Mehrfamilienhäuser, altersgerechte und generationsübergreifende Bauten und sonstige kompakte und damit kostengünstige Wohnanlagen zu fördern? Wenn ja: Mit welcher Verbindlichkeit und mit welchen Konsequenzen?
  • Wie wird die Gemeinde der Vorgabe des Landesentwicklungsplans gerecht, vor einer Ausdehnung der Bebauungsgebiete vorrangig eine intensivere Nutzung der bestehenden Wohnbebauung voranzutreiben? („Gemäß Landesentwicklungsplan Ziffer 2.5.2 Absatz 6 hat die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. Bevor Gemeinden neue, nicht erschlossene Bauflächen ausweisen, sind vorhandene Flächenpotentiale hinsichtlich einer möglichen Nutzung zu prüfen.“ – Antwort der Landesregierung in LT-Drs.18/5438 v. 15.5.2017)
  • In welchem Umfang sollen die Grundeigentümer, deren Boden durch die Umwandlung in bebaubares Land eine Vervielfachung seines bisherigen Preises erfährt, an den Planungs-, Erschließungs- und Folgekosten beteiligt werden? Wenn Ja: In welcher Form soll das gesichert werden? Wenn nein: Wer sonst soll die Kosten tragen?
  • Der LEP gibt einen wohnungsbaulichen Entwicklungsrahmen von 15 Prozent Zuwachs in den nächsten 15 Jahren bezogen auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 vor. Wie viele Wohnungen sind das in absoluten Zahlen und wie viele davon sind bereits durch Fertigstellungen und Genehmigungen neuer Wohnungen ausgeschöpft?

Kröppelshagen, 25.Februar 2020, Renate Nietzschmann für die Fraktion DORFleben